Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Euro-bedingten Änderung der Verwaltungsvorschrift
zur Sächsischen Trennungsgeldverordnung
Vom 4. Oktober 2001
I.
Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug der Sächsischen Trennungsgeldverordnung (VwV-SächsTGV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. November 1999 (SächsMBl.SMF S. 234) wird in Abschnitt II wie folgt geändert:
- 1.
- In Nr. 3.1.2 Buchst. b Satz 1 wird die Angabe „120 DM“ durch die Angabe „61,36 EUR“ ersetzt.
- 2.
- Nr. 3.3.2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird die Angabe „600 DM“ durch die Angabe „306 EUR“ ersetzt.
- b)
- In Satz 3 wird die Angabe „450 DM“ durch die Angabe „229,50 EUR“ ersetzt.
- 3.
- In Nr. 4.1.9 Satz 4 wird die Angabe „120 DM“ durch die Angabe „61,36 EUR“ ersetzt.
- 4.
- Nr. 4.2 Satz 5 wird gestrichen.
- 5.
- Nr. 6.1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 4 wird das Wort „ohne“ durch die Worte „zuzüglich notwendiger“ ersetzt.
- b)
- In Satz 5 wird die Angabe „24 Pfennig“ durch die Angabe „12 Cent“ ersetzt.
- 6.
- Nr. 11.5 wird aufgehoben.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.
Dresden, den 4. Oktober 2001
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Dr. Voß
Staatssekretär