Änderung des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen
Vollzitat: Änderung des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen vom 10. Dezember 1998 (SächsGVBl. S. 662, 663)
Bestandteil der Vorschrift Gesetz zur Ausführung des § 305 der Insolvenzordnung und zur Anpassung des Landesrechts an die Insolvenzordnung