Zustimmungsgesetz
Staatsvertrag
über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Rostock
für das Seeschiffsregister und im Dispacheverfahren
Das Land Brandenburg,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
und der Freistaat Thüringen
schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig zuständigen Organe nachstehenden Staatsvertrag.
§ 1
Die Führung des Seeschiffsregisters und die gerichtlichen Aufgaben im Verfahren zur Aufmachung der Dispache werden dem Amtsgericht Rostock für das Gebiet der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen übertragen.
§ 2
Das Land Mecklenburg-Vorpommern verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche gegen die an diesem Staatsvertrag beteiligten Länder; es erhält die Einnahmen des Amtsgerichts Rostock aus den ihm übertragenen Angelegenheiten.
§ 3
Der Staatsvertrag kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, und zwar sowohl von dem Land Mecklenburg-Vorpommern gegenüber allen oder einzelnen Ländern als auch von den einzelnen Ländern gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern.
§ 4
1Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. 2Die Ratifikationsurkunden werden bei der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinterlegt. 3Der Staatsvertrag tritt mit dem Ersten des Monats in Kraft, der auf den Tag der Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde folgt. 1 4Die Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern teilt den übrigen an dem Staatsvertrag beteiligten Ländern die Hinterlegung der letzten Ratifikationsurkunde mit.
Potsdam, den 29. August 1994
Für das Land Brandenburg
der Ministerpräsident
vertreten durch den Minister der Justiz
Dr. Bräutigam
Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Für den Ministerpräsidenten
Der Minister für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten
Helmrich
Für den Freistaat Sachsen
Für den Ministerpräsidenten
Der Staatsminister der Justiz
Heitmann
Für das Land Sachsen-Anhalt
Für den Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt
Die Ministerin der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt
Schubert
Für den Freistaat Thüringen
Der Ministerpräsident
vertreten durch den Justizminister
In Vertretung
Dr. Gasser