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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages

Vollzitat: Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages vom 12. Oktober 1993 (SächsGVBl. S. 918)

Fünftes Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages
- Abgeordnetengesetz -

Vom 12. Oktober 1993

Der Sächsische Landtag hat am 16. September 1993 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Abgeordnetengesetzes

Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages vom 26. Februar 1991 (SächsGVBl. S. 44), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 461), wird wie folgt geändert:

Nach § 44 wird folgender § 44 a eingefügt:
„§ 24 findet für das Jahr 1994 keine Anwendung“.

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 12. Oktober 1993

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1993 Nr. 43, S. 918

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 23. Oktober 1993