Fünftes Gesetz
zur Änderung des Gesetzes
über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages
- Abgeordnetengesetz -
Vom 12. Oktober 1993
Der Sächsische Landtag hat am 16. September 1993 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung des Abgeordnetengesetzes
Das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Sächsischen Landtages vom 26. Februar 1991 (SächsGVBl. S. 44), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Mai 1993 (SächsGVBl. S. 461), wird wie folgt geändert:
Nach § 44 wird folgender § 44 a eingefügt:
„§ 24 findet für das Jahr 1994 keine Anwendung“.
Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 12. Oktober 1993
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf
Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann