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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Vertretungsanordnung

Vollzitat: Vertretungsanordnung vom 15. Oktober 2009 (SächsABl. S. 1791), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 2. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1645)

Anordnung
des Ministerpräsidenten
zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung
(Vertretungsanordnung)

Vom 15. Oktober 2009

I.
Vertretung des Ministerpräsidenten

Stellvertretender Ministerpräsident ist der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA). Bei seiner Verhinderung wird die Stellvertretung des Ministerpräsidenten in folgender Reihenfolge wahrgenommen:
Staatsminister des Innern (SMI)
Staatsminister der Finanzen (SMF)
Staatsminister der Justiz und für Europa (SMJus)
Staatsminister für Kultus und Sport (SMK)
Staatsminister für Wissenschaft und Kunst (SMWK)
Staatsminister für Soziales und Verbraucherschutz (SMS)
Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Staatsminister und Chef der Staatskanzlei (CdS).

II.
Vertretung der Regierungsmitglieder

Die Regierungsmitglieder vertreten sich als Mitglieder der Staatsregierung wie folgt:

Vertreter
Staatsminister Vertreter
Staatsminister Vertreter
SMI SMF
SMF SMI
SMK SMWK
SMWK SMK
SMWA SMJus
SMJus SMWA
SMS SMUL
SMUL SMS
CdS SMI

Ist auch der Vertreter verhindert, vertreten sich die Regierungsmitglieder gemäß der in der Liste unter Ziffer I aufgeführten Reihenfolge nach dem zu vertretenden Mitglied der Staatsregierung.

III.
Vertretung der Staatsminister in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches

Die Vertretung der Staatsminister in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches wird durch den jeweiligen Amtschef wahrgenommen. In Angelegenheiten der Staatskanzlei wird der Ministerpräsident durch den Staatsminister und Chef der Staatskanzlei vertreten.

IV.
Schlussbestimmung

Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 in Kraft. Gleichzeitig wird die Anordnung des Ministerpräsidenten zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung und der Staatsministerien vom 7. August 2008 (SächsABl. S. 1118) aufgehoben.

Dresden, den 15. Oktober 2009

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2009 Nr. 46, S. 1791
    Fsn-Nr.: 111-V09.3

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Oktober 2009

    Fassung gültig bis: 31. März 2012