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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung vom 29. Mai 2010 (SächsABl. S. 830)

Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung

Vom 29. Mai 2010

Die Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung (GeschoSReg) vom 16. Oktober 2009 (SächsABl. S. 1916) wird wie folgt geändert:

Artikel 1

1.
§ 14 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 werden nach Satz 1 folgende Sätze 2 und 3 eingefügt:
 
 
„Die Übermittlung in elektronischer Form ist zulässig. Ziffer 33 Abs. 1 Satz 2 und 3 der Dienstordnung für die Behörden des Freistaates Sachsen (DienstO) vom 18. Mai 2005 (SächsABl. S. 458), die zuletzt durch Verwaltungsvorschrift vom 24. Oktober 2008 (SächsABl. S. 1534) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, sind entsprechend anzuwenden.“
 
b)
Der bisherige Satz 2 wird Satz 4.
2.
§ 15 wird wie folgt geändert:
 
In Absatz 1 wird folgender Satz 5 eingefügt:
 
„§ 14 Abs. 1 Satz 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden.“

Artikel 2

Die Änderung der Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung tritt am 18. Mai 2010 in Kraft.

Dresden, den 29. Mai 2010

Für die Sächsische Staatsregierung:
Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2010 Nr. 24, S. 830
    Fsn-Nr.: 111

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 18. Mai 2010

    Fassung gültig bis: 26. November 2014