Berichtigung der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten
und Fachhochschulen im Studienjahr 2011/2012
Vom 14. Juli 2011
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Fachhochschulen im Studienjahr 2011/2012 (Sächsische Zulassungszahlenverordnung 2011/2012 – SächsZZVO 2011/2012) vom 29. Juni 2011 (SächsGVBl. S. 231) wird wie folgt berichtigt:
Anlage 1 Ziffer IX wird wie folgt gefasst:
Dresden, den 14. Juli 2011
Sächsisches Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst
Faller
Stellvertretender Abteilungsleiter