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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Börsenrechts

Vollzitat: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Börsenrechts vom 29. August 2000 (SächsGVBl. S. 398)

Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Börsenrechts

Vom 29. August 2000

Aufgrund von § 3a Abs. 3 Satz 2, § 9 Abs. 1 Satz 3, § 30 Abs. 7 Halbsatz 2 und Abs. 8 Satz 5 des Börsengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2682) wird verordnet:

§ 1

Die der Staatsregierung durch § 3a Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 30 Abs. 7 Halbsatz 1 und Abs. 8 Satz 1 Börsengesetz erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit als Börsenaufsichtsbehörde nach § 1 Abs. 1 Börsengesetz übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 29. August 2000

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2000 Nr. 12, S. 398

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 21. September 2000

    Fassung gültig bis: 1. Februar 2003