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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Übertragung der Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs im Gebiet der Landkreise Bautzen, Löbau-Zittau und Niederschlesischer Oberlausitzkreis sowie der kreisfreien Stadt Görlitz auf den Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Übertragung der Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs im Gebiet der Landkreise Bautzen, Löbau-Zittau und Niederschlesischer Oberlausitzkreis sowie der kreisfreien Stadt Görlitz auf den Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien vom 30. Oktober 1998 (SächsGVBl. S. 612)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Übertragung der Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs im Gebiet der Landkreise Bautzen, Löbau-Zittau und Niederschlesischer Oberlausitzkreis sowie der Kreisfreien Stadt Görlitz auf den Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien

Vom 30. Oktober 1998

Aufgrund von § 3 Abs. 4 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 412, ber. S. 449) wird auf Antrag des Zweckverbandes Verkehrsverbund OberlausitzNiederschlesien im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern und der Finanzen verordnet:

§ 1

Der Schienenpersonennahverkehr im Gebiet der Landkreise Bautzen, Löbau-Zittau und Niederschlesischer Oberlausitzkreis sowie der Kreisfreien Stadt Görlitz wird von der Aufgabenträgerschaft des Freistaates Sachsen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 ÖPNVG ausgenommen und auf den Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Beendigung der Aufgabenträgerschaft des Freistaates Sachsen gemäß § 3 Abs. 2 ÖPNVG für die Schmalspurbahn Zittau-Bertsdorf-Kurort Oybin/Kurort Jonsdorf vom 9. Dezember 1996 (SächsGVBl. 1997 S. 109) außer Kraft.

Dresden, den 30. Oktober 1998

Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1998 Nr. 22, S. 612
    Fsn-Nr.: 472-3.5

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Dezember 1998

    Fassung gültig bis: 29. Februar 2012