Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Übertragung der Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs im Gebiet der Landkreise Bautzen, Löbau-Zittau und Niederschlesischer Oberlausitzkreis sowie der Kreisfreien Stadt Görlitz auf den Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien
Vom 30. Oktober 1998
Aufgrund von § 3 Abs. 4 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 412, ber. S. 449) wird auf Antrag des Zweckverbandes Verkehrsverbund OberlausitzNiederschlesien im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern und der Finanzen verordnet:
§ 1
Der Schienenpersonennahverkehr im Gebiet der Landkreise Bautzen, Löbau-Zittau und Niederschlesischer Oberlausitzkreis sowie der Kreisfreien Stadt Görlitz wird von der Aufgabenträgerschaft des Freistaates Sachsen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 ÖPNVG ausgenommen und auf den Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien übertragen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 1998 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Beendigung der Aufgabenträgerschaft des Freistaates Sachsen gemäß § 3 Abs. 2 ÖPNVG für die Schmalspurbahn Zittau-Bertsdorf-Kurort Oybin/Kurort Jonsdorf vom 9. Dezember 1996 (SächsGVBl. 1997 S. 109) außer Kraft.
Dresden, den 30. Oktober 1998
Der Staatsminister
für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer