Erste Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung
Vom 6. Februar 1996
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen der kommunalen Eigenbetriebe (Sächsische Eigenbetriebsverordnung – SächsEigBVO) vom 30. Dezember 1994 (SächsGVBl. 1995 S. 10) wird wie folgt geändert:
Artikel 1
§ 10 Abs. 1 Satz 2
SächsEigBVO erhält folgende Fassung:
„§ 285 Nr. 8 und § 286 Abs. 2, 3 und 4 HGB finden keine Anwendung.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 6. Februar 1996
Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht