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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Börsenrechts

Vollzitat: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Börsenrechts vom 17. Januar 2003 (SächsGVBl. S. 15)

Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Börsenrechts

Vom 17. Januar 2003

Aufgrund von § 3 Abs. 7 Satz 2, § 10 Abs. 3 Satz 2, § 20 Abs. 1 Satz 3, § 28 Halbsatz 2 und § 58 Abs. 2 Satz 2 des Börsengesetzes (BörsG) vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2010) wird verordnet:

§ 1

Die der Staatsregierung durch § 3 Abs. 7 Satz 1, § 10 Abs. 3 Satz 1, § 20 Abs. 1 Satz 1, § 28 Halbsatz 1 und § 58 Abs. 2 Satz 1 BörsG erteilten Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen werden auf das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit als Börsenaufsichtsbehörde nach § 1 Abs. 1 BörsG übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Übertragung von Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet des Börsenrechts vom 29. August 2000 (SächsGVBl. S. 398) außer Kraft.

Dresden, den 17. Januar 2003

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Martin Gillo

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2003 Nr. 1, S. 15
    Fsn-Nr.: 20-9/2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Februar 2003

    Fassung gültig bis: 15. Januar 2009