Normenhistorie
Stammfassung
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Voraussetzungen der Anerkennung als Kur- oder Erholungsort im Freistaat Sachsen vom 19. September 2013 (SächsGVBl. S. 781)
Ist Nachfolger von:
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Voraussetzungen der Anerkennung als Kur- und Erholungsort im Freistaat SachsenVerordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Voraussetzungen der Anerkennung als Kur- und Erholungsort im Freistaat Sachsen vom 24. April 1995 (SächsGVBl. S. 145), die durch die Verordnung vom 2. Februar 2004 (SächsGVBl. S. 27) geändert worden ist