Gesetz
zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Vom 31. Juli 1992
[Berichtigt 4. September 1992 (SächsGVBl. S. 422)]
Der Sächsische Landtag hat am 10. Juli 1992 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
(1) Dem am 22. Mai 1992 unterzeichneten
Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit seiner Anlage veröffentlicht.
Artikel 2
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Dresden, den 31. Juli 1992
Der Landtagspräsident
In Vertretung
Dr. Dieter Rudorf
1. Vizepräsident
Der Ministerpräsident
In Vertretung
Stefanie Rehm
Die Staatsministerin für Kultus
Der Staatsminister des Innern
In Vertretung
Stefanie Rehm
Die Staatsministerin für Kultus