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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst und der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst und der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz vom 6. Mai 2008 (SächsGVBl. S. 429)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst und der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz

Vom 6. Mai 2008

Es wird verordnet aufgrund von

  1. § 18 Abs. 2 Satz 1 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Beamtengesetz – SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 370, 2000 S. 7), das zuletzt durch Artikel 7 Nr. 5 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148) geändert worden ist,
  2. § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz – SächsVwOrgG) vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 15. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 515, 521) geändert worden ist:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst im Freistaat Sachsen (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst – SächsAPOgVwD) vom 24. Juli 2000 (SächsGVBl. S. 368), geändert durch Artikel 35 der Verordnung vom 10. April 2003 (SächsGVBl. S. 94, 97), wird wie folgt geändert:

  1. In § 6 Abs. 2 Nr. 1 werden die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.
  2. In § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Wörter „des Regierungspräsidiums“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt.

Artikel 2

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst im Freistaat Sachsen (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst – SächsAPOmVwD) vom 31. Juli 2001 (SächsGVBl. S. 460), geändert durch Verordnung vom 24. März 2005 (SächsGVBl. S. 72), wird wie folgt geändert:

1.
In § 6 Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 Satz 1 und § 26 Abs. 2 Satz 2 werden jeweils die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.
2..
In § 9 Abs. 4 und § 29 Abs. 2 Satz 2 werden jeweils die Wörter „dem Regierungspräsidium“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt.
3.
In § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 werden die Wörter „des Regierungspräsidiums“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt.
4.
In § 14 Abs. 3 Satz 1, § 16 Satz 1 und § 17 Abs. 1 Satz 4 werden jeweils die Wörter „Das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „Die Landesdirektion“ ersetzt.
5.
§ 27 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 werden die Wörter „vom Regierungspräsidium“ durch die Wörter „von der Landesdirektion“ ersetzt.
 
b)
In Satz 4 werden die Wörter „vom Regierungspräsidenten“ durch die Wörter „von dem Präsidenten der Landesdirektion“ ersetzt.

Artikel 3

Die Gemeinsame Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und der Sächsischen Staatsministerien des Innern, der Finanzen, der Justiz, für Kultus, für Wissenschaft und Kunst, für Wirtschaft und Arbeit, für Soziales sowie für Umwelt und Landwirtschaft zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes (Sächsische Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz – SächsBBiGAVO) vom 19. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 152, 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 251), wird wie folgt geändert:

  1. In § 1 Abs. 3 und 4 Satz 1 Nr. 3 sowie Satz 2 und in § 2 Abs. 4 Nr. 3 werden jeweils die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.
  2. In § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und § 2 Abs. 4 Nr. 2 werden jeweils die Wörter „das Landesvermessungsamt“ durch die Wörter „der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen“ ersetzt.
  3. In § 2 Abs. 4 Nr. 3 werden die Wörter „dessen Regierungsbezirk“ durch die Wörter „deren Direktionsbezirk“ ersetzt.

Artikel 4

Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.

Dresden, den 6. Mai 2008

Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2008 Nr. 10, S. 429
    Fsn-Nr.: 245

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2008