1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung der Landesdirektion Leipzig über die Bereinigung aller Prüfungsordnungen des Regierungspräsidiums Leipzig

Vollzitat: Bekanntmachung der Landesdirektion Leipzig über die Bereinigung aller Prüfungsordnungen des Regierungspräsidiums Leipzig vom 13. Oktober 2008 (SächsABl. S. 1523)

Bekanntmachung
der Landesdirektion Leipzig
über die Bereinigung aller Prüfungsordnungen des Regierungspräsidiums Leipzig

Vom 13. Oktober 2008

Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 11. September 2008 erlässt die Landesdirektion Leipzig als zuständige Stelle nach § 47 Abs.1 Satz 1, §§ 54, 56 Abs. 1 Satz 2, §§ 59 und 79 Abs. 4 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931), das zuletzt durch Artikel 9b des Gesetzes vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246, 2257) geändert worden ist, sowie nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der Ausbilder-Eignungsverordnung vom 16. Februar 1999 (BGBl. I S. 157, 700), die zuletzt durch Verordnung vom 14. Mai 2008 (BGBl I S. 854) geändert worden ist, die folgenden Änderungen der nachfolgend aufgeführten Prüfungsordnungen des Regierungspräsidiums Leipzig

für die Zwischen- und Abschlussprüfungen

Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bäderbetriebe (POFABäd) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 58)
Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Bürokommunikation (POFABük) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 66)
Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Fachangestellter/Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste (POFAMI) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 74)
Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Straßenwärter/Straßenwärterin (POStrW) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 82)
Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung in den umwelttechnischen Berufen (POutB) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 90)
Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Verwaltungsfachangestellter/Verwaltungsfachangestellte in der Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung (POVFA) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 100)
Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Zwischen- und Abschlussprüfung sowie die Umschulungsprüfung im Ausbildungsberuf Wasserbauer/Wasserbauerin (POWaBau) vom 22. Januar 2007 (SächsABl. SDr. S. S 108)

und für die Fortbildungsprüfungen

Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Ausbilder-Eignung (POAE) vom 28. Juni 2007 (SächsABl. S. 1010)
Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Fortbildungsprüfung zum Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation der ausbildenden Fachkräfte (POQuadaF) vom 28. Juni 2007 (SächsABl. S. 1016)
Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen (POGeFAB) vom 28. Juni 2007 (SächsABl. S. 1020)
Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Fortbildungsprüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Meister für Bäderbetriebe/Geprüfte Meisterin für Bäderbetriebe (POGeMBäd) vom 28. Juni 2007 (SächsABl. S. 1026)
Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/zur Verwaltungsfachwirtin (POVFW) vom 16. Januar 2008 (SächsABl. S. 238)
Prüfungsordnung des Regierungspräsidiums Leipzig für die Fortbildungsprüfung zum Lebensmittelkontrolleur/zur Lebensmittelkontrolleurin (POLKon) vom 16. Januar 2008 (SächsABl. S. 244):
1.
In der Überschrift werden jeweils die Wörter „des Regierungspräsidiums“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt. In Satz 1 der Anlage 5 zu § 25 Abs. 3 der Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfung zum Lebensmittelkontrolleur/zur Lebensmittelkontrolleurin (POLKon) vom 16. Januar 2008 (SächsABl. S. 244) werden die Wörter „beim Regierungspräsidium“ durch die Wörter „bei der Landesdirektion“ ersetzt.
2.
Die Anlage 5 zu § 25 Abs. 3 der Prüfungsordnung für die Fortbildungsprüfung zum Lebensmittelkontrolleur/zur Lebensmittelkontrolleurin (POLKon) vom 16. Januar 2008 (SächsABl. S. 244) wird wie folgt neu gefasst:

Anlage

3.
Diese Änderungen treten mit Wirkung vom 1. August 2008 in Kraft. Die Änderungen wurden durch Erlass des Staatsministeriums des Innern vom 12. September 2008 – Az.: 13-6040/8 – genehmigt.
4.
Diese Prüfungsordnungen gelten im Übrigen als Prüfungsordnungen der Landesdirektion Leipzig fort.

Leipzig, den 13. Oktober 2008

Landesdirektion Leipzig
Steinbach
Präsident der Landesdirektion

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2008 Nr. 45, S. 1523
    Fsn-Nr.: 245

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2008