Verwaltungsvorschrift
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Haushalts- und Wirtschaftsführung 2001
(VwV-HWiF 2001) vom 28. März 2001 (SächsABl. S. 520)
Vom 31. August 2001
I.
Nummer 3.4 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung 2001 (VwV-HWiF 2001) vom 28. März 2001 (SächsABl. S. 520) wird wie folgt gefasst:
- „3.4
- Für die Mittelbewirtschaftung im Rahmen von EU-Programmen für den Förderzeitraum 2000 bis 2006 gelten folgende Regelungen:
- 3.4.1
- Die veranschlagten Kassenmittel werden für Bewilligungen und Auszahlungen in 2001 in voller Höhe freigegeben.
- 3.4.2
- Die Einwilligungen in die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen wird in voller Höhe erteilt.
- 3.4.3
- Hinsichtlich neuer Förderprogramme, die in den Gemeinschaftsinitiativen erstmals enthalten sind, dürfen die Haushaltsansätze für Bewilligungen und Auszahlungen erst nach Genehmigung der jeweiligen Programmdokumente durch die EU-Kommission in Anspruch genommen werden. Für Förderprogramme, die im alten Förderzeitraum 1994 bis 1999 existierten und entsprechend fortgeführt werden, werden die Haushaltsansätze zur Bewilligung und Auszahlung freigegeben.
- 3.4.4
- Das Staatsministerium der Finanzen kann Ausnahmen zulassen.“
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 31. August 2001 in Kraft.
Dresden, den 31. August 2001
Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Thomas de Maizière