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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Sächsische Schulvorbereitungsverordnung

Vollzitat: Sächsische Schulvorbereitungsverordnung vom 15. Mai 2009 (SächsGVBl. S. 235)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Schulvorbereitung in Kindertageseinrichtungen
(Sächsische Schulvorbereitungsverordnung – SächsSchulvorbVO)

Vom 15. Mai 2009

Es wird verordnet aufgrund von

1.
§ 2 Abs. 3 Satz 5 des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Dezember 2005 (SächsGVBl. 2006 S. 2), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 12. Dezember 2008 (SächsGVBl. S. 866, 871) geändert worden ist,
2.
§ 19 des Gesetzes über die Verwaltungsorganisation des Freistaates Sachsen (Sächsisches Verwaltungsorganisationsgesetz – SächsVwOrgG) vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 140) geändert worden ist:

§ 1
Organisation und Personal

(1) Die Verantwortung für die Durchführung der Schulvorbereitung obliegt den Trägern der Kindergärten.

(2) Bei der Gestaltung des Schulvorbereitungsjahres sollen die pädagogischen Fachkräfte in Kindergärten mindestens mit den Lehrern der Grundschulen zusammenarbeiten, in deren Schulbezirk die Kindergärten liegen. Die Kindergärten können mit diesen und weiteren Grundschulen hierzu Vereinbarungen schließen.

(3) Der zusätzliche Personalbedarf für die Schulvorbereitung nach § 2 Abs. 3 Satz 2 SächsKitaG beträgt für je 13 Kinder, bezogen auf eine tägliche Betreuungszeit von 9 Stunden,

1.
0,05 vollzeitbeschäftigte pädagogische Fachkraft im vorletzten Kindergartenjahr und
2.
0,1 vollzeitbeschäftigte pädagogische Fachkraft im Schulvorbereitungsjahr.

§ 2
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung und Finanzierung des Schulvorbereitungsjahres in Kindertageseinrichtungen (Schulvorbereitungsverordnung – SächsSchulvorbVO) vom 15. August 2006 (SächsGVBl. S. 455) außer Kraft.

Dresden, den 15. Mai 2009

Der Staatsminister für Kultus
Prof. Dr. Roland Wöller

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2009 Nr. 6, S. 235
    Fsn-Nr.: 814-1.12

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2009

    Fassung gültig bis: 31. Juli 2011