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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und die Führung der Gemeinnützigkeitsaufsicht

Vollzitat: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und die Führung der Gemeinnützigkeitsaufsicht vom 7. August 2009 (SächsGVBl. S. 447)

Gesetz
zur Änderung des Gesetzes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und die Führung der Gemeinnützigkeitsaufsicht

Vom 7. August 2009

Der Sächsische Landtag hat am 24. Juni 2009 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

In § 2 Satz 3 des Gesetzes über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Kleingartenvereinen und die Führung der Gemeinnützigkeitsaufsicht vom 12. Dezember 2000 (SächsGVBl. S. 534), das durch Artikel 76 des Gesetzes vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 192) geändert worden ist, wird das Wort „drei“ durch das Wort „fünf“ ersetzt.

Artikel 2

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Dresden, den 7. August 2009

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Stanislaw Tillich

Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft
Frank Kupfer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2009 Nr. 11, S. 447
    Fsn-Nr.: 44

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. September 2009