Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Staatsverträgen
Vom 7. Juni 2010
Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Staatsvertrages bekannt:
Der Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung (SächsGVBl. 2009 S. 155) ist gemäß seinem Artikel 18 Abs. 1 Satz 1 am 1. Mai 2010 in Kraft getreten.
Dresden, den 7. Juni 2010
Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter