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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Fünfte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Änderung des Organisationsstatuts der Staatsanwaltschaften

Vollzitat: Fünfte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Europa zur Änderung des Organisationsstatuts der Staatsanwaltschaften vom 21. Juni 2011 (SächsJMBl. S. 33)

Fünfte Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
der Justiz und für Europa
zur Änderung des Organisationsstatuts der Staatsanwaltschaften

Vom 21. Juni 2011

Artikel 1
Änderung des Organisationsstatuts der Staatsanwaltschaften

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Organisation und den Dienstbetrieb der Staatsanwaltschaften (Organisationsstatut der Staatsanwaltschaften – VwV OrgStA) vom 12. Januar 1998 (SächsJMBl. S. 18), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 7. März 2011 (SächsJMBl. S. 19), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2009 (SächsABl. SDr. S. S 2431), wird wie folgt geändert:

1.
Nummer 1 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
 
„(2) Es sind folgende Zweigstellen errichtet:
 
1.
bei der Staatsanwaltschaft Dresden
 
 
a)
die Zweigstelle Meißen für die Bezirke der Amtsgerichte Meißen und Riesa,
 
 
b)
die Zweigstelle Pirna für die Bezirke der Amtsgerichte Dippoldiswalde und Pirna,
 
2.
bei der Staatsanwaltschaft Görlitz
die Zweigstelle Zittau für die Bezirke der Amtsgerichte Löbau und Zittau,
 
3.
bei der Staatsanwaltschaft Leipzig
 
 
a)
die Zweigstelle Grimma für den Bezirk des Amtsgerichts Grimma,
 
 
b)
die Zweigstelle Torgau für die Bezirke der Amtsgerichte Eilenburg, Oschatz und Torgau,
 
4.
bei der Staatsanwaltschaft Zwickau
die Zweigstelle Plauen für die Bezirke der Amtsgerichte Auerbach und Plauen.“
2.
Nummer 1 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
 
„(2) Es sind folgende Zweigstellen errichtet:
 
1.
bei der Staatsanwaltschaft Dresden
 
 
a)
die Zweigstelle Meißen für die Bezirke der Amtsgerichte Meißen und Riesa,
 
 
b)
die Zweigstelle Pirna für die Bezirke der Amtsgerichte Dippoldiswalde und Pirna,
 
2.
bei der Staatsanwaltschaft Leipzig
 
 
a)
die Zweigstelle Grimma für den Bezirk des Amtsgerichts Grimma,
 
 
b)
die Zweigstelle Torgau für die Bezirke der Amtsgerichte Eilenburg, Oschatz und Torgau,
 
3.
bei der Staatsanwaltschaft Zwickau
die Zweigstelle Plauen für die Bezirke der Amtsgerichte Auerbach und Plauen.“

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. Juli 2011 in Kraft. Artikel 1 Nr. 2 tritt am 1. Oktober 2011 in Kraft.

Dresden, den 21. Juni 2011

Der Staatsminister der Justiz
und für Europa
Dr. Jürgen Martens

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2011 Nr. 6, S. 33
    Fsn-Nr.: 300

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Juli 2011

    Fassung gültig bis: 31. August 2023