1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Dreizehnte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung

Vollzitat: Dreizehnte Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung vom 27. Juni 2011 (SächsGVBl. S. 221)

Dreizehnte Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung

Vom 27. Juni 2011

Aufgrund von § 17 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Finanzverwaltung (Finanzverwaltungsgesetz – FVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768, 1797) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten der Sächsischen Staatsregierung zum Erlaß von Verordnungen im Bereich der Finanzverwaltung auf das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (Zuständigkeitsübertragungsverordnung Finanzverwaltung – ZustÜVFv) vom 17. Dezember 1993 (SächsGVBl. S. 1281), die durch Verordnung vom 8. März 2005 (SächsGVBl. S. 42) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über Bezeichnung, Sitz, Bezirk und Zuständigkeit der Finanzämter sowie über Einrichtung und Zuständigkeit eines Landesrechenzentrums Steuern (Finanzamts- und Rechenzentrums-Zuständigkeitsverordnung – FARZZuVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Oktober 2004 (SächsGVBl. S. 539), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. September 2010 (SächsGVBl. S. 276), wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer I der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Nummer 2.2 Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
 
b)
In Nummer 3 Spalte 3 wird die Angabe „Dresden I“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
 
c)
In Nummer 4 Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
 
d)
In Nummer 5 Spalte 3 wird die Angabe „Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
 
e)
Nummer 8 Buchst. a wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ und die Angabe „Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ und die Angabe „Dresden I Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
 
f)
Nummer 8 Buchst. b wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I Dresden II Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord Dresden-Süd“ ersetzt.
 
g)
Nummer 8 Buchst. c wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
 
h)
Nummer 8 Buchst. d wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
 
i)
Nummer 9 Buchst. a wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden I“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I Dresden II Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord Dresden-Süd“ ersetzt.
 
j)
Nummer 10 Buchst. a wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 3 wird das Wort „Freital“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
 
k)
Nummer 11 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 3 wird die Angabe „Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I Dresden II Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord Dresden-Süd“ ersetzt.
 
l)
Nummer 12 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 3 wird das Wort „Freital“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I, Dresden II, Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden-Süd“ ersetzt.
2.
Ziffer II der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Bautzen gehörenden Angaben wie folgt geändert:
 
 
aa)
Die Wörter „Crostau,“ und „Kirschau,“ werden gestrichen.
 
 
bb)
Das Wort „Schirgiswalde“ wird durch die Wörter „Schirgiswalde-Kirschau“ ersetzt.
 
b)
Die zum Finanzamt Dresden I gehörenden Angaben in den Spalten 1 bis 6 werden gestrichen.
 
c)
Die zum Finanzamt Dresden II gehörenden Angaben werden wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 1 wird die Angabe „Dresden II, Dresden“ durch die Wörter „Dresden-Nord, Dresden“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 2 werden jeweils in einer neuen Tabellenzeile nach den Wörtern „Äußere Neustadt“ die Wörter „Bühlau/Weißer Hirsch“, nach dem Wort „Hellerberge“ die Wörter „Hosterwitz/Pillnitz“, nach den Wörtern „Industriegebiet Klotzsche“ die Wörter „Innere Neustadt“ und nach den Wörtern „Leipziger Vorstadt“ die Wörter „Loschwitz/Wachwitz“ eingefügt.
 
 
cc)
In Spalte 4 wird die Angabe „Dresden I Dresden III“ durch die Wörter „Dresden-Süd“ ersetzt.
 
d)
Die zum Finanzamt Dresden III gehörenden Angaben werden wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Spalte 1 wird die Angabe „Dresden III, Dresden“ durch die Wörter „Dresden-Süd, Dresden“ ersetzt.
 
 
bb)
In Spalte 2 werden jeweils in einer neuen Tabellenzeile vor dem Wort „Briesnitz“ das Wort „Blasewitz“, nach den Wörtern „Gorbitz-Süd“ die Wörter „Großzschachwitz“, „Gruna“, „Innere Altstadt“, „Johannstadt-Nord“ und „Johannstadt-Süd“, nach den Wörtern „Kleinpestitz/Mockritz“ die Wörter „Kleinzschachwitz“, „Laubegast“ und „Leuben“, nach dem Wort „Naußlitz“ die Wörter „Niedersedlitz“ und „Pirnaische Vorstadt“, nach dem Wort „Reick“ die Wörter „Seevorstadt-Ost/Großer Garten“ und „Seidnitz/Dobritz“, nach dem Wort „Strehlen“ die Wörter „Striesen-Ost“, „Striesen-Süd“ und „Striesen-West“ und nach den Wörtern „Südvorstadt-West“ die Wörter „Tolkewitz/Seidnitz-Nord“ und „Wilsdruffer Vorstadt/Seevorstadt-West“ eingefügt.
 
 
cc)
In Spalte 6 wird die Angabe „Dresden II“ durch die Wörter „Dresden-Nord“ ersetzt.
 
e)
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Freital gehörende Wort „Geising,“ gestrichen.
 
f)
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Grimma gehörenden Wörter „Großbothen,“, „Nerchau,“, „Thümmlitzwalde,“ und „Zschadraß“ gestrichen.
 
g)
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Löbau gehörenden Angaben wie folgt geändert:
 
 
aa)
Die Wörter „Großhennersdorf,“ und „Neugersdorf,“ werden gestrichen.
 
 
bb)
Die Wörter „Ebersbach/Sa.“ werden durch die Wörter „Ebersbach-Neugersdorf“ ersetzt.
 
h)
In Spalte 2 werden die zum Finanzamt Oschatz gehörenden Wörter „Großtreben-Zwethau,“ und „Sornzig-Ablaß,“ gestrichen.
 
i)
In Spalte 2 wird das zum Finanzamt Schwarzenberg gehörende Wort „Sosa,“ gestrichen.
3.
Ziffer III der Anlage zu § 1 wird wie folgt geändert: In Spalte 1 wird die Angabe „Dresden III, Dresden“ durch die Wörter „Dresden-Süd, Dresden“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am 1. September 2011 in Kraft.

Dresden, den 27. Juni 2011

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2011 Nr. 6, S. 221
    Fsn-Nr.: 50

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. September 2011