Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
der Justiz und für Europa und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen im Bereich des E-Governments
Vom 18. September 2012
Aufgrund von § 2 Abs. 4 des Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (FördbankG) vom 19. Juni 2003 (SächsGVBl. S. 161), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130, 132) geändert worden ist, wird durch das Staatsministerium der Justiz und für Europa und durch das Staatsministerium des Innern verordnet:
Artikel 1
Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
der Justiz und für Europa
zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen
(Förderzuständigkeitsverordnung SMJus – SMJFördZuVO)
Artikel 2
Änderung der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen
§ 3 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Übertragung der Zuständigkeit zur Durchführung von Förderprogrammen (Förderzuständigkeitsverordnung SMI – SMIFördZuVO) vom 8. Februar 2012 (SächsGVBl. S. 150) wird aufgehoben.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 18. September 2012
Der Staatsminister der Justiz und für Europa
Dr. Jürgen Martens
Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig