Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau
Vom 2. Januar 2014
Das Staatsministerium des Innern hat gemäß § 41 Abs. 2 Satz 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (Durchführungsverordnung zur SächsBO – DVOSächsBO) vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 427), die zuletzt durch Artikel 18 der Verordnung vom 1. März 2012 (SächsGVBl. S. 173, 178) geändert worden ist, einmal jährlich den der Honorarberechnung zugrunde zu legenden Stundensatz bekannt zu geben.
Für die Vereinbarung von Honoraren für Bescheinigungsaufträge beträgt ab dem 1. Januar 2014 der Stundensatz nach § 41 Abs. 2 Satz 4 DVOSächsBO
85 EUR.
Dresden, den 2. Januar 2014
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Beyer
Abteilungsleiter