Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Zuständigkeit für Abordnungen von Beamten im Schuldienst im Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus
(VwV-SMK Zuständigkeit Abordnungen)
Vom 9. Mai 2014
I.
Geltungsbereich
Diese Verwaltungsvorschrift regelt für den Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Kultus die Zuständigkeit für Abordnungen von Beamten im Schuldienst gemäß § 31 Abs. 1 des Sächsischen Beamtengesetzes (SächsBG) vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971).
II.
Zuständigkeit für Abordnungen
Die Zuständigkeit für Abordnungen von Beamten im Schuldienst wird gemäß § 39 Abs. 3 SächsBG auf die Sächsische Bildungsagentur übertragen.
III.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 9. Mai 2014
Sächsisches Staatsministerium für Kultus
Herbert Wolff
Staatssekretär