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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zu Auszahlungen von Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen durch Stellen außerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zu Auszahlungen von Haushaltsmitteln des Freistaates Sachsen durch Stellen außerhalb der unmittelbaren Staatsverwaltung vom 3. September 2015 (SächsABl. S. 1311)

Verwaltungsvorschrift
des Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der VwV-Mittelabruf

Vom 3. September 2015

Die VwV-Mittelabruf vom 25. März 2013 (SächsABl. S. 398) wird wie folgt geändert:

I.

Ziffer X wird wie folgt gefasst:

X.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt zum 1. Januar 2013 in Kraft. Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft. Zur Fortgeltung bedarf es einer positiven Evaluierung der Anwendung in den Jahren 2013, 2014 und 2015 durch das zuständige Ressort in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Dezember 2015 in Kraft.

Dresden, den 3. September 2015

Der Staatsminister der Finanzen
Prof. Dr. Georg Unland

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2015 Nr. 39, S. 1311
    Fsn-Nr.: 520

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Dezember 2015