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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau vom 21. Oktober 2015 (SächsABl. S. 1532)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau

Vom 21. Oktober 2015

Das Staatsministerium des Innern hat gemäß § 41 Absatz 2 Satz 6 der Durchführungsverordnung zur SächsBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 427), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Oktober 2014 (SächsGVBl. S. 647) geändert worden ist, einmal jährlich den der Honorarberechnung zugrunde zu legenden Stundensatz bekannt zu geben.

Für die Vereinbarung von Honoraren für Bescheinigungsaufträge beträgt ab dem 1. Januar 2016 der Stundensatz nach § 41 Absatz 2 Satz 4 der Durchführungsverordnung zur SächsBO

90 EUR.

Dresden, den 21. Oktober 2015

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Menke
Abteilungsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2015 Nr. 46, S. 1532
    Fsn-Nr.: 421

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2016

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2016