Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
zur Änderung der VwV Lehrvergütung BA
Vom 30. Juni 2016
I.
Ziffer III Nummer 6 Buchstabe a der VwV Lehrvergütung BA vom 3. Juni 2013 (SächsABl. S. 637), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 8. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 414), wird wie folgt gefasst:
- „a)
-
Für die Ausarbeitung der Aufgabenstellung einer Klausur mit und ohne Lösungsvorschlag und die Korrektur pro abgegebener Klausur gelten folgende Beträge:
Beträge Klausur Vergütung Vergütung mit Lösung ohne Lösung Korrektur je Klausur Klausuren bis 90 min (auch als Teilklausur) 44,00 Euro 22,50 Euro 3,50 Euro Klausuren bis 120 min 58,50 Euro 29,50 Euro 5,00 Euro Klausuren bis 180 min 80,00 Euro 40,00 Euro 6,50 EUR Klausuren bis 240 min 102,00 Euro 51,00 Euro 7,00 EUR Klausuren über 240 min 131,50 Euro 66,00 Euro 9,50 EUR - Im Falle einer Aufsichtsführung mit Weisungs- und Entscheidungsbefugnissen wird eine Vergütung in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde gewährt.“
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 30. Juni 2016
Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Dr. Eva-Maria Stange