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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Siebente Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen

Vollzitat: Siebente Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen vom 17. November 2016 (SächsGVBl. S. 590)

Siebente Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern,
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz sowie
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
zur Änderung der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen

Vom 17. November 2016

Es verordnen auf Grund

des § 5 Absatz 4 Satz 2 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899) das Staatsministerium der Justiz,
des § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), der durch Artikel 1 Nummer 10 Buchstabe a des Gesetzes vom 27. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 130) geändert worden ist, das Staatsministerium des Innern,
des § 7 Absatz 1 Satz 1 des Berufsbildungsgesetzes vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) in Verbindung mit § 5 der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 167) das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr nach Anhörung des Landesausschusses für Berufsbildung und im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Kultus:

Artikel 1
Änderung der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen

Die Sächsische Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz und zu den Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzen in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 167) wird wie folgt geändert:

1.
In der Überschrift werden die Wörter „und für Europa“ gestrichen.
2.
§ 1 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
Nummer 2 wird aufgehoben.
 
b)
Nummer 3 wird Nummer 2.
3.
§ 2 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
 
a)
Nummer 2 wird aufgehoben.
 
b)
Die Nummern 3 bis 5 werden die Nummern 2 bis 4.
4.
In der Anlage 1 werden im Berufsbereich Wirtschaft und Verwaltung in der Berufsgruppe Büro, Verwaltung, Dienstleistungen in Spalte 2 nach den Wörtern „Servicefachkraft für Dialogmarketing“ ein Zeilenumbruch und die Wörter „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ eingefügt.

Artikel 2
Inkrafttreten

(1) Artikel 1 Nummer 4 tritt mit Wirkung vom 1. August 2016 in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 1 tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

(3) Artikel 1 Nummer 2 und 3 tritt am 1. August 2017 in Kraft.

Dresden, den 17. November 2016

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

Der Staatsminister der Justiz
Sebastian Gemkow

Der Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Martin Dulig

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2016 Nr. 13, S. 590
    Fsn-Nr.: 712

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2016