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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen vom 28. Januar 2004 (SächsGVBl. S. 33)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung und Aufhebung von Verordnungen

Vom 28. Januar 2004

Artikel 1
Änderung der Sächsischen Nebentätigkeitsverordnung

In § 12 Abs. 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Nebentätigkeitsverordnung – SächsNTVO) vom 21. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1110), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 11. Dezember 2001 (SächsGVBl. S. 725, 726) geändert worden ist, werden die Worte „im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen“ gestrichen.

Artikel 2
Änderung der Sächsischen Laufbahnverordnung

Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Laufbahnverordnung – SächsLVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. August 2000 (SächsGVBl. S. 398) wird wie folgt geändert:

1.
§ 7 wird wie folgt geändert:
 .
a)
Absatz 7 wird aufgehoben.
 .
b)
Der bisherige Absatz 8 wird Absatz 7.
2.
In § 14 Abs. 2 werden die Worte „und dem Staatsministerium der Finanzen“ gestrichen.
3.
§ 44 wird wie folgt geändert:
 .
a)
Absatz 4 wird aufgehoben.
 .
b)
Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 4.

Artikel 3
Änderung der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen kartographischen Verwaltungsdienst

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen kartographischen Verwaltungsdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen kartographischen Verwaltungsdienst – SächsKartAPO-gD) vom 24. November 1993 (SächsGVBl. S. 1257) wird aufgehoben.

Artikel 4
Änderung der Sächsischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren kartographischen Verwaltungsdienst

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren kartographischen Verwaltungsdienst (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren kartographischen Verwaltungsdienst – SächsKartAPO-mD) vom 3. Juni 1993 (SächsGVBl. S. 510) wird aufgehoben.

Artikel 5
In-Kraft-Treten

Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 28. Januar 2004

Der Staatsminister des Innern
Horst Rasch

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2004 Nr. 2, S. 33

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 21. Februar 2004