Gesetz
zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
Vom 19. Juli 2019
Der Sächsische Landtag hat am 2. Juli 2019 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Gesetz
zum Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
1Dem am 4. April 2019 unterzeichneten Staatsvertrag über die Hochschulzulassung wird zugestimmt. 2Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.
Artikel 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt das Gesetz zum Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vom 6. April 2017 (SächsGVBl. S. 185) außer Kraft.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag über die Hochschulzulassung nach seinem Artikel 19 Absatz 1 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.
Dresden, den 19. Juli 2019
Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer
Die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst
Dr. Eva-Maria Stange