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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau vom 30. Oktober 2019 (SächsABl. S. 1608)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über den Stundensatz zur Honorarberechnung
der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau

Vom 30. Oktober 2019

Das Staatsministerium des Innern hat gemäß § 41 Absatz 2 Satz 6 der Durchführungsverordnung zur SächsBO in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 427), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 14 der Verordnung vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, einmal jährlich den der Honorarberechnung zugrunde zu legenden Stundensatz bekannt zu geben.

Für die Vereinbarung von Honoraren für Bescheinigungsaufträge beträgt ab dem 1. Januar 2020 der Stundensatz nach § 41 Absatz 2 Satz 4 der Durchführungsverordnung zur SächsBO

103 Euro.

Dresden, den 30. Oktober 2019

Sächsisches Staatsministerium des Innern
Mühlberg
Abteilungsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2019 Nr. 46, S. 1608
    Fsn-Nr.: 421

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2020

    Vorschrift außer Kraft seit:
    31. Dezember 2020