Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung von Verwaltungsvorschriften aufgrund der Neuzuordnung der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung
Vom 12. Mai 2020
I.
Änderung der VwV Informationssicherheit SMK
Die Anlage (zu Ziffer I) der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gewährleistung der Informationssicherheit im Geschäftsbereich (VwV Informationssicherheit SMK) vom 27. Januar 2016 (SächsABl. S. 196), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nummer 2.1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 wird die Angabe
- „–
- die Sächsische Bildungsagentur
- –
- das Sächsische Bildungsinstitut
- –
- die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung“
- durch die Angabe
- „–
- das Landesamt für Schule und Bildung“ ersetzt.
- b)
- In Satz 3 werden die Wörter „Über die Regelungen der VwV Informationssicherheit hinausgehend sind in den öffentlichen Schulen“ durch die Wörter „In den öffentlichen Schulen sind auch“ ersetzt.
- c)
- In Satz 8 wird jeweils die Angabe „(m/w)“ durch die Angabe „(m/w/d)“ ersetzt.
- 2.
- Nummer 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Nummer 5.1 Satz 4 wird wie folgt gefasst:
- „Im Landesamt für Schule und Bildung ist die Verantwortung zwischen dem Präsidenten und den Leitern der Standorte so eindeutig zu regeln und abzugrenzen, dass die Informationssicherheit im gesamten Landesamt auf dem erforderlichen Niveau gewährleistet ist.“
- b)
- Nummer 5.2 Satz 3 Buchstabe e wird wie folgt gefasst:
- „e)
- strafbewehrte Verstöße gegen § 22 Absatz 4 des Sächsischen Datenschutzdurchführungsgesetzes vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198, 199), das durch Artikel 2 Absatz 4 des Gesetzes vom 5. April 2019 (SächsGVBl. S. 245) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.“
- 3.
- In Nummer 7 Satz 2 wird die Angabe „(vergleiche Nummer 3.2 der Anlage zur VwV Informationssicherheit)“ gestrichen.
II.
Änderung der VwV-SMK AnerkZust
In Ziffer I Satz 1 Nummer 1 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Zuständigkeit für die Anerkennung weiterer hauptberuflicher Zeiten bei der Stufenzuordnung von Beamtinnen und Beamten vom 21. Februar 2019 (MBl. SMK S. 38), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 385), werden die Wörter „und der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung“ gestrichen.
III.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 12. Mai 2020
Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz