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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Geltung der Technischen Baubestimmungen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Geltung der Technischen Baubestimmungen vom 6. Januar 2021 (SächsABl. S. 52), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 5. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 321)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung
zur Geltung der Technischen Baubestimmungen
(VwV TB)

Vom 6. Januar 2021

I.

Die oberste Bauaufsichtsbehörde erlässt nach § 88a der Sächsischen Bauordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 706) geändert worden ist, die sich aus der Anlage ergebenden Technischen Baubestimmungen.

Sie beruhen auf den Technischen Baubestimmungen des Deutschen Instituts für Bautechnik, Ausgabe 2019/1, und enthalten die sich aus dem Landesrecht ergebenden Anpassungen, die durch Fettdruck gekennzeichnet sind.

Die Anlage wird ausschließlich elektronisch veröffentlicht. Sie kann abgerufen werden unter http://www.bauen-wohnen.sachsen.de/bauvorschriften.htm.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Einführung Technischer Baubestimmungen vom 15. Dezember 2017 (SächsABl. 2018 S. 52), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 339), außer Kraft.

Dresden, den 6. Januar 2021

Der Staatsminister für Regionalentwicklung
Thomas Schmidt

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2021 Nr. 3, S. 52
    Fsn-Nr.: 423-V21.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 22. Januar 2021