Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Kommunaler Strukturfonds“
Vollzitat: Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Kommunaler Strukturfonds“ vom 31. März 2021 (SächsGVBl. S. 411)
Bestandteil der Vorschrift Drittes Gesetz zu den Finanzbeziehungen zwischen dem Freistaat Sachsen und seinen Kommunen