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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Elektronische Verfahrensakte

Vollzitat: VwV Elektronische Verfahrensakte vom 19. Dezember 2025 (SächsJMBl. 2026 S. 16), die zuletzt durch Ziffer I der Verwaltungsvorschrift vom 18. August 2026 (SächsJMBl. S. 189) geändert worden ist

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zu Regelungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf elektronische Aktenführung
(VwV Elektronische Verfahrensakte – VwVEAkte)

Vom 19. Dezember 2025

[zuletzt geändert durch VwV vom 18. August 2026 (SächsJMBl. S. 189)
mit Wirkung ab 1. September 2026]

I.
Weiterführung von in Papierform angelegten Akten in Papier

1.
Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden Akten, die in Papierform angelegt wurden, vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern II bis V in Papierform weitergeführt.
2.
Bei den Verwaltungsbehörden, soweit sie Aufgaben im Bußgeldverfahren wahrnehmen, werden Akten, die in Papierform angelegt wurden, in Papierform weitergeführt.
3.
Die Nummern 1 und 2 gelten entsprechend, wenn elektronisch geführte Akten zu einer in Papierform geführten führenden Akte verbunden werden.

II.
Bestimmung der Verfahren mit hybrider Aktenführung

In den folgenden Verfahren werden in Papierform angelegte Akten elektronisch weitergeführt:

1.
am sächsischen Landessozialgericht alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 5. Dezember 2021 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
2.
am Sozialgericht Dresden alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 5. Dezember 2021 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
3.
am Sozialgericht Leipzig alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 11. Juni 2023 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
4.
am Sozialgericht Chemnitz alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 27. März 2022 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
5.
am Amtsgericht Dresden alle Verfahren
a)
ab dem 1. Mai 2025 unter dem Registerzeichen XVll, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 1. Mai 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 11. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
c)
ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
6.
am Landgericht Dresden alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
7.
am Landgericht Chemnitz alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
8.
am Landgericht Görlitz alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
9.
am Landgericht Leipzig alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht weggelegt gewesen sind,
10.
am Amtsgericht Pirna alle Verfahren
a)
ab dem 11. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 11. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
c)
ab dem 9. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 9. September 2026 noch nicht erledigt sind,
11.
am Amtsgericht Zwickau alle Verfahren
a)
ab dem 18. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
12.
am Amtsgericht Auerbach alle Verfahren
a)
ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 9. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. September 2026 noch nicht erledigt sind,
13.
am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal alle Verfahren
a)
ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 9. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 9. September 2026 noch nicht erledigt sind,
14.
am Amtsgericht Plauen alle Verfahren
a)
ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 7. Oktober 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 4. Oktober 2026 noch nicht erledigt sind,
15.
am Amtsgericht Chemnitz alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
c)
ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
16.
am Amtsgericht Aue-Bad Schlema alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
c)
ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
17.
am Amtsgericht Freiberg alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
18.
am Amtsgericht Marienberg alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
c)
ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
19.
am Amtsgericht Döbeln alle Verfahren
a)
ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
c)
ab dem 15. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 15. September 2026 noch nicht erledigt sind,
20.
am Amtsgericht Görlitz alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
21.
am Amtsgericht Bautzen alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
22.
am Amtsgericht Hoyerswerda alle Verfahren
a)
ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
23.
am Amtsgericht Kamenz alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
24.
am Amtsgericht Weißwasser alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
25.
am Amtsgericht Zittau alle Verfahren
a)
ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
c)
ab dem 23. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2013 anhängig geworden und am 23. September 2026 noch nicht erledigt sind,
26.
am Amtsgericht Leipzig alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
c)
ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
d)
ab dem 30. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2021 anhängig geworden und am 30. September 2026 noch nicht erledigt sind,
27.
am Amtsgericht Borna alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
28.
am Amtsgericht Eilenburg alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
c)
ab dem 30. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2022 anhängig geworden und am 30. September 2026 noch nicht erledigt sind,
29.
am Amtsgericht Grimma alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C und H, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
c)
ab dem 30. September 2026 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 30. September 2026 noch nicht erledigt sind,
30.
am Amtsgericht Torgau alle Verfahren
a)
ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C und H, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
b)
ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
31.
am Verwaltungsgericht Chemnitz alle Verfahren ab dem 1. September 2025, die am 1. September 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
32.
am Verwaltungsgericht Leipzig alle Verfahren ab dem 29. September 2025, die am 29. September 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
33.
am Verwaltungsgericht Dresden alle Verfahren ab dem 3. November 2025, die am 3. November 2025 noch nicht erledigt gewesen sind.

III.
Hybride Aktenführung bei Abgaben und Verweisungen

Durch Abgabe oder Verweisung von anderen Gerichten oder Spruchkörpern eingegangene in Papierform geführte Akten werden elektronisch weitergeführt.

IV.
Besondere örtliche Regelungen

1.
Die Leitungen der jeweils aktenführenden Staatsanwaltschaften oder Gerichte oder eine von diesen bestimmte Stelle können im Einzelfall oder für bestimmte allgemein umschriebene Verfahren anordnen, dass eine in Papierform geführte oder elektronisch weitergeführte Akte vollständig elektronisch geführt wird. Der Übergang in die vollständige elektronische Form ist unter Benennung der Anordnung aktenkundig zu machen. Die Digitalisierung der Akte erfolgt durch die jeweils aktenführende Staatsanwaltschaft oder das jeweils aktenführende Gericht.
2.
Die Leitung des jeweils aktenführenden Gerichts oder eine von dieser bestimmte Stelle kann im Einzelfall anordnen, dass eine in Papierform geführte Akte elektronisch weitergeführt wird. Der Beginn der Weiterführung der Akten in elektronischer Form und die Gründe sind aktenkundig zu machen.

V.
Besonderheiten in Straf- und Bußgeldverfahren

1.
Werden in Straf- und Bußgeldverfahren in Papierform geführte Akten zu einer elektronisch geführten Akte verbunden, sind die Papierakten durch die zum Zeitpunkt der Verbindung jeweils aktenführende Staatsanwaltschaft oder das aktenführende Gericht zu digitalisieren. Sofern eine Digitalisierung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, kann die jeweilige Behörden- oder Gerichtsleitung oder eine von dieser bestimmte Stelle im Einzelfall anordnen, dass die hinzuverbundenen Akten in der Papierform verbleiben. Diese Anordnung ist aktenkundig zu machen. Die Ziffern II, III und IV Nummer 2 finden im Übrigen in Straf- und Bußgeldverfahren keine Anwendung.
2.
Gemäß § 14 Absatz 2 Satz 1 der Sächsischen E-Justizverordnung werden bei den in der Anlage benannten Bußgeldbehörden vom 1. April 2026 bis einschließlich 31. August 2026 die Akten weiterhin in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt. Die Anordnung hinsichtlich der Nummern 5 bis 103 der Anlage umfasst auch die Aufgabenwahrnehmung einer Gemeinde als erfüllende Gemeinde für eine Verwaltungsgemeinschaft im Sinne des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit.
3.
Gemäß § 14 Absatz 3 Satz 1 der Sächsischen E-Justizverordnung werden bei den in der Anlage 2 benannten Bußgeldbehörden vom 1. September 2026 bis einschließlich 31. Dezember 2026 die Akten weiterhin in Papierform angelegt sowie von anderer Stelle übermittelte elektronische Akten in Papierform geführt oder weitergeführt. Diese Anordnung hinsichtlich der Nummern 4 bis 92 der Anlage 2 umfasst auch die Aufgabenwahrnehmung einer Gemeinde als erfüllende Gemeinde für eine Verwaltungsgemeinschaft im Sinne des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit.

VI.
Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren

Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren wird in Papierform geführt.

VII.
Außerkrafttreten

Die VwV Elektronische Verfahrensakte vom 22. März 2022 (SächsJMBl. S. 23), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 18. November 2025 (SächsJMBl. S. 243) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275), und die VwV Hybridaktenführung vom 11. April 2025 (SächsJMBl. S. 21), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 5. August 2025 (SächsJMBl. S. 66) geändert worden ist, treten am 1. Januar 2026 außer Kraft.

VIII.
Inkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Dresden, den 19. Dezember 2025

Die Staatsministerin der Justiz
Prof. Constanze Geiert

Anlage 1
(zu Ziffer V Nummer 2)

1.
Landkreis Bautzen
2.
Landkreis Leipzig
3.
Landkreis Mittelsachsen
4.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
5.
Stadt Altenberg
6.
Stadt Annaberg-Buchholz
7.
Stadt Aue-Bad Schlema
8.
Stadt Bad Düben
9.
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
10.
Stadt Bad Muskau
11.
Stadt Brandis
12.
Stadt Burgstädt
13.
Stadt Chemnitz
14.
Stadt Colditz
15.
Stadt Coswig
16.
Stadt Delitzsch
17.
Stadt Ebersbach-Neugersdorf
18.
Stadt Ehrenfriedersdorf
19.
Stadt Elsterberg
20.
Stadt Freiberg
21.
Stadt Frohburg
22.
Stadt Görlitz
23.
Stadt Grimma
24.
Stadt Gröditz
25.
Stadt Herrnhut
26.
Stadt Hoyerswerda
27.
Stadt Königstein
28.
Stadt Lichtenstein
29.
Stadt Limbach-Oberfrohna
30.
Stadt Löbau
31.
Stadt Lunzenau
32.
Stadt Marienberg
33.
Stadt Markkleeberg
34.
Stadt Netzschkau
35.
Stadt Neusalza-Spremberg
36.
Stadt Nossen
37.
Stadt Oelsnitz/Erzgebirge
38.
Stadt Oschatz
39.
Stadt Ostritz
40.
Stadt Penig
41.
Stadt Plauen
42.
Stadt Pockau-Lengefeld
43.
Stadt Rabenau
44.
Stadt Radeberg
45.
Stadt Radeburg
46.
Stadt Reichenbach/Oberlausitz
47.
Stadt Rothenburg/Oberlausitz
48.
Stadt Scheibenberg
49.
Stadt Schkeuditz
50.
Stadt Schlettau
51.
Stadt Schwarzenberg/Erzgebirge
52.
Stadt Strehla
53.
Stadt Taucha
54.
Stadt Torgau
55.
Stadt Treuen
56.
Stadt Waldenburg
57.
Stadt Waldheim
58.
Stadt Werdau
59.
Stadt Wilkau-Haßlau
60.
Stadt Wolkenstein
61.
Stadt Zwickau
62.
Gemeinde Amtsberg
63.
Gemeinde Arnsdorf
64.
Gemeinde Bannewitz
65.
Gemeinde Beilrode
66.
Gemeinde Bennewitz
67.
Gemeinde Boxberg/Oberlausitz
68.
Gemeinde Crottendorf
69.
Gemeinde Diera-Zehren
70.
Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
71.
Gemeinde Ebersbach
72.
Gemeinde Ellefeld
73.
Gemeinde Hirschstein
74.
Gemeinde Kottmar
75.
Gemeinde Laußig
76.
Gemeinde Lichtenau
77.
Gemeinde Mittelherwigsdorf
78.
Gemeinde Mockrehna
79.
Gemeinde Muldenhammer
80.
Gemeinde Mülsen
81.
Gemeinde Neschwitz
82.
Gemeinde Niederwiesa
83.
Gemeinde Olbersdorf
84.
Gemeinde Ottendorf-Okrilla
85.
Gemeinde Pöhl
86.
Gemeinde Priestewitz
87.
Gemeinde Raschau-Markersbach
88.
Gemeinde Reinsdorf
89.
Gemeinde Röderaue
90.
Gemeinde Rosenbach/Vogtland
91.
Gemeinde Schleife
92.
Gemeinde Schönfeld
93.
Gemeinde Schönheide
94.
Gemeinde Schwepnitz
95.
Gemeinde Sehmatal
96.
Gemeinde Spreetal
97.
Gemeinde Stauchitz
98.
Gemeinde Steinberg
99.
Gemeinde Stützengrün
100.
Gemeinde Thiendorf
101.
Gemeinde Weinböhla
102.
Gemeinde Weischlitz
103.
Gemeinde Zeithain
104.
Verwaltungsverband Jägerswald
105.
Verwaltungsverband Wildenstein
106.
Kommunaler Sozialverband
107.
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
108.
Landesdirektion
109.
Statistisches Landesamt
110.
Landesamt für Steuern und Finanzen
111.
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
112.
Handwerkskammer Chemnitz
113.
Handwerkskammer Dresden
114.
Handwerkskammer Leipzig
115.
Industrie- und Handelskammer Dresden
116.
Landeszahnärztekammer
117.
Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
118.
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Anlage 2
(zu Ziffer V Nummer 3)

1.
Landkreis Leipzig
2.
Landkreis Mittelsachsen
3.
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
4.
Stadt Altenberg
5.
Stadt Annaberg-Buchholz
6.
Stadt Aue-Bad Schlema
7.
Stadt Bad Düben
8.
Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel
9.
Stadt Bad Muskau
10.
Stadt Bernstadt auf dem Eigen
11.
Stadt Brandis
12.
Stadt Burgstädt
13.
Stadt Chemnitz
14.
Stadt Colditz
15.
Stadt Coswig
16.
Stadt Delitzsch
17.
Stadt Ehrenfriedersdorf
18.
Stadt Elsterberg
19.
Stadt Frohburg
20.
Stadt Grimma
21.
Stadt Gröditz
22.
Stadt Herrnhut
23.
Stadt Hoyerswerda
24.
Stadt Königstein
25.
Stadt Lichtenstein
26.
Stadt Limbach-Oberfrohna
27.
Stadt Löbau
28.
Stadt Lunzenau
29.
Stadt Marienberg
30.
Stadt Markkleeberg
31.
Stadt Netzschkau
32.
Stadt Nossen
33.
Stadt Oelsnitz/Erzgebirge
34.
Stadt Oschatz
35.
Stadt Ostritz
36.
Stadt Penig
37.
Stadt Plauen
38.
Stadt Pockau-Lengefeld
39.
Stadt Rabenau
40.
Stadt Radeberg
41.
Stadt Radeburg
42.
Stadt Reichenbach/Oberlausitz
43.
Stadt Rothenburg/Oberlausitz
44.
Stadt Scheibenberg
45.
Stadt Schlettau
46.
Stadt Schwarzenberg/Erzgebirge
47.
Stadt Strehla
48.
Stadt Taucha
49.
Stadt Torgau
50.
Stadt Treuen
51.
Stadt Waldenburg
52.
Stadt Waldheim
53.
Stadt Werdau
54.
Stadt Wilkau-Haßlau
55.
Stadt Wolkenstein
56.
Stadt Zwickau
57.
Gemeinde Amtsberg
58.
Gemeinde Arnsdorf
59.
Gemeinde Bannewitz
60.
Gemeinde Bennewitz
61.
Gemeinde Boxberg/Oberlausitz
62.
Gemeinde Crottendorf
63.
Gemeinde Diera-Zehren
64.
Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach
65.
Gemeinde Ebersbach
66.
Gemeinde Hirschstein
67.
Gemeinde Kottmar
68.
Gemeinde Laußig
69.
Gemeinde Lichtenau
70.
Gemeinde Lohmen
71.
Gemeinde Mittelherwigsdorf
72.
Gemeinde Mockrehna
73.
Gemeinde Mülsen
74.
Gemeinde Neschwitz
75.
Gemeinde Neukieritzsch
76.
Gemeinde Olbersdorf
77.
Gemeinde Ottendorf-Okrilla
78.
Gemeinde Pöhl
79.
Gemeinde Priestewitz
80.
Gemeinde Raschau-Markersbach
81.
Gemeinde Reinsdorf
82.
Gemeinde Röderaue
83.
Gemeinde Rosenbach/Vogtland
84.
Gemeinde Schönfeld
85.
Gemeinde Schönheide
86.
Gemeinde Schwepnitz
87.
Gemeinde Sehmatal
88.
Gemeinde Stauchitz
89.
Gemeinde Stützengrün
90.
Gemeinde Thiendorf
91.
Gemeinde Weischlitz
92.
Gemeinde Zeithain
93.
Verwaltungsverband Jägerswald
94.
Verwaltungsverband Wildenstein
95.
Kommunaler Sozialverband
96.
Die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
97.
Statistisches Landesamt
98.
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen
99.
Handwerkskammer Chemnitz
100.
Handwerkskammer Dresden
101.
Handwerkskammer Leipzig
102.
Industrie- und Handelskammer Dresden
103.
Landeszahnärztekammer Sachsen
104.
Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer
105.
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 2026 Nr. 1, S. 16
    Fsn-Nr.: 300

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. September 2026