Sächsisches Gesetz
über die Bestimmung des Steuersatzes
bei der Grunderwerbsteuer
(Sächsisches Grunderwerbsteuersatzgesetz – SächsGrEStSatzG)
erlassen als Artikel 10 des Haushaltbegleitgesetzes 2023/2024
Vom 20. Dezember 2022
§ 1
Steuersatz
Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Rechtsvorgänge, die sich auf im Freistaat Sachsen belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5,5 Prozent.
§ 2
Anwendungsbereich
Der Steuersatz ist auf Rechtsvorgänge anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2022 verwirklicht werden.