1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Dritte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Abiturprüfung 2025

Vollzitat: Dritte Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV Abiturprüfung 2025 vom 2. Mai 2024 (MBl. SMK S. 79)

Dritte Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV Abiturprüfung 2025

Vom 2. Mai 2024

Die VwV Abiturprüfung 2025 vom 25. April 2023 (MBl. SMK S. 38), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 2. Mai 2024 (MBl. SMK S. 66) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

I.

In Ziffer I In Nummer 3 wird die zweite Zeile der Tabelle wie folgt gefasst:

Arbeitszeiten
Prüfungsfach Leistungskursfach Grundkursfach
Mathematik Gesamtarbeitszeit für Prüfungsteile A und B:
300 Minuten,
(einschließlich Auswahlzeit)
Gesamtarbeitszeit für Prüfungsteile A und B:
255 Minuten,
(einschließlich Auswahlzeit)

II.

In Ziffer IV Nummer 1. Buchstabe a) wird der letzte Absatz wie folgt gefasst:

Zu Prüfungsbeginn stehen den Prüflingen sowohl die Aufgaben zum Prüfungsteil A als auch die zum Prüfungsteil B zur Bearbeitung zur Verfügung. Jeder Prüfling entscheidet selbst über den Zeitpunkt, zu dem er die Bearbeitung zum Prüfungsteil A bei der Aufsicht führenden Lehrkraft abgibt und die Hilfsmittel erhält. Dieser Zeitpunkt muss im Leistungskursfach innerhalb der ersten 110 Minuten und im Grundkursfach innerhalb der ersten 100 Minuten nach Prüfungsbeginn liegen.

III.

In Ziffer IV Nummer 1 Buchstabe c wird die zweite Tabelle wie folgt gefasst

grundlegendes Niveau Mathematik

80-BE-Skala

Bewertungsmaßstab
BE Punkte Note
BE Punkte Note
80–76
75–72
71–68
15
14
13
 1+
1
 1-
67–64
63–60
59–56
12
11
10
 2+
2
 2-
55–52
51–48
47–44
09
08
07
 3+
3
 3-
43–40
39–36
35–32
06
05
04
 4+
4
 4-
31–27
26–22
21–16
03
03
01
 5+
5
 5-
15–00 00 6

IV.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 9. Juli 2024

Der Staatsminister für Kultus
Christian Piwarz

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2024 Nr. 6, S. 79
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 2. August 2024