Dritte Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der VwV Notardienstordnung
Vom 11. November 2025
I.
Die VwV Notardienstordnung vom 17. Dezember 2021 (SächsJMBl. S. 121), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 4. Mai 2023 (SächsJMBl. S. 88) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Überschrift wird die Angabe „und für Demokratie, Europa und Gleichstellung“ gestrichen.
- 2.
- In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 14 die folgende Angabe eingefügt:
- „§ 14a
- Elektronische Urkunden".
- 3.
- In § 7 Absatz 2 Nummer 5 wird die Angabe „§ 7 Absatz 1 Nummer 5 NotAktVV“ durch die Angabe „§ 7 Absatz 1 Nummer 6 NotAktVV“ ersetzt.
- 4.
- Nach § 14 wird der folgende § 14a eingefügt:
- „§ 14a
Elektronische Urkunden - Auf elektronischen Urkunden kann eine grafische Wiedergabe des Amtssiegels abgebildet werden. In diesem Fall ist bei der grafischen Wiedergabe des Amtssiegels darauf hinzuweisen, dass allein die qualifizierte elektronische Signatur der Notarin oder des Notars maßgeblich ist.“
- 5.
- Die Anlage „Muster 1“ wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Fußnote ** wird die Angabe „§ 7 Absatz 1 Nummer 5 NotAktVV“ durch die Angabe „§ 7 Absatz 1 Nummer 6 NotAktVV“ ersetzt.
- b)
- In der Fußnote *** wird die Angabe „§ 7 Absatz 1 Nummer 4 NotAktVV“ durch die Angabe „§ 7 Absatz 1 Nummer 5 NotAktVV“ ersetzt.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Dresden, den 11. November 2025
Die Staatsministerin der Justiz
Prof. Constanze Geiert
