1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Sächsische Landeszentrale für politische Bildung

Vollzitat: VwV Sächsische Landeszentrale für politische Bildung vom 3. April 2025 (SächsABl. S. 422)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
über die Organisation und die Aufgaben der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung
(VwV Sächsische Landeszentrale für politische Bildung – VwVSächsLpB)

Vom 3. April 2025

I.
Sitz und Personalbewirtschaftung

Die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung hat ihren Sitz in Dresden. Das Staatsministerium für Kultus ist die personalbewirtschaftende Stelle.

II.
Bildungsschwerpunkte und Aufgaben

1.
Bildungsschwerpunkte
Politische Bildungsarbeit orientiert sich an der Werteordnung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland sowie der Verfassung des Freistaates Sachsen. Sie muss in der Lage sein, auf Veränderungen im politischen Meinungsbild der Bevölkerung schnell reagieren zu können. Zu den Schwerpunktbereichen der Tätigkeit der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung gehören insbesondere:
a)
Die Vermittlung von Kenntnissen über die staatlichen und gesellschaftlichen Strukturen und über deren Funktion,
b)
Informationen über gesellschaftliche Prozesse, deren Zusammenhänge und Hintergründe,
c)
die Vorbereitung auf zukünftige regionale, nationale, europäische und globale Entwicklungen,
d)
die Schaffung von Voraussetzungen für die Verarbeitung vergangener und gegenwärtiger Erfahrungen Einzelner im Umgang mit der Gesellschaft,
e)
die Förderung eines konstruktiven Dialogs über politische Themen in Gruppen,
f)
die Förderung der Entwicklung von Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die eigene Urteils-, Entscheidungs- und Handlungskompetenz sowie die Befähigung zur Bewertung der Folgen des eigenen Handelns,
g)
das Erlebbarmachen der Wechselwirkung zwischen persönlichem Interesse und den Interessen des Gemeinwesens und damit die Schärfung des Sinns für das Gemeinwohl sowie
h)
die Vermittlung von Grundwerten der freiheitlich demokratischen Grundordnung und die Anregung zur Mitwirkung am Gemeinwesen.
2.
Aufgaben
 
Die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung verfolgt mit ihrer Tätigkeit das Ziel, zu einer weiteren Verbreitung und Stärkung der demokratischen, rechtsstaatlichen Grundordnung in der sächsischen Bevölkerung beizutragen. Auf überparteilicher Grundlage hat sie die Aufgabe, politische Bildung in Sachsen zu fördern und zu vertiefen. In Erfüllung dieser Aufgaben hat die Sächsische Landeszentrale für politische Bildung insbesondere
a)
auf eine Abstimmung mit den weiteren für die Förderung der politischen Bildung zuständigen staatlichen Stellen hinzuwirken,
b)
die Zusammenarbeit mit den freien Trägern der politischen Bildung zu pflegen,
c)
öffentliche Veranstaltungen der politischen Bildung durchzuführen,
d)
die politische Bildungsarbeit in der Gesellschaft und insbesondere die politische Bildungsarbeit in den Schulen durch Online-Angebote, Publikationen, Bücher und Videos zu unterstützen sowie
e)
innerhalb ihres Aufgabenbereiches praktische Erfahrungen und wissenschaftliche Erkenntnisse zu sammeln und diese für die politische Bildung nutzbar zu machen.

III.
Kuratorium

Die Überparteilichkeit in der Arbeitsweise der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung wird durch ein Kuratorium sichergestellt. Die Festlegung des Arbeitsplanes und die Aufstellung des Haushaltsplanes der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung erfolgen im Benehmen mit dem Kuratorium. Das Kuratorium nimmt den Jahresbericht der Direktorin oder des Direktors der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung entgegen und hat das Recht, bei der Direktorin oder dem Direktor jederzeit Auskünfte über die laufende Arbeit einzuholen. Das Kuratorium besteht aus 21 Mitgliedern. Die Staatsministerin oder der Staatsminister für Kultus beruft zehn sachverständige Persönlichkeiten und auf Vorschlag des Landtages elf Mitglieder des Landtages jeweils für die Dauer einer Legislaturperiode.

An den Sitzungen des Kuratoriums nehmen außer seinen Mitgliedern die Direktorin oder der Direktor der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung, deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter sowie eine Vertreterin oder ein Vertreter des Staatsministeriums für Kultus mit beratender Stimme teil. Das Kuratorium fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Das Kuratorium ist beschlussfähig, wenn mindestens sechs Mitglieder aus der Gruppe der Landtagsabgeordneten und mindestens fünf Mitglieder aus der Gruppe der sachverständigen Persönlichkeiten anwesend sind. Das Kuratorium wählt jeweils für eine Amtsperiode eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Es gibt sich eine Geschäftsordnung.

IV.
Leitung der Landeszentrale

Die Direktorin oder der Direktor der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung wird von der Staatsministerin oder dem Staatsminister für Kultus im Benehmen mit dem Kuratorium bestellt. Die Direktorin oder der Direktor ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Bediensteten der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung. Ihr oder ihm obliegt die Verantwortung für die Erfüllung der unter Ziffer II genannten Bildungsschwerpunkte und Aufgaben. Des Weiteren trägt sie oder er die Verantwortung für die fachliche Umsetzung der Beschlüsse des Kuratoriums. Die Direktorin oder der Direktor der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung regelt die Geschäftsverteilung und die Organisation der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Kultus.

V.
Inkrafttreten und Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die VwV Sächsische Landeszentrale für politische Bildung vom 17. Juli 2000 (SächsABl. S. 653), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 11. Mai 2020 (SächsJMBl. S. 59) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275), außer Kraft.

Dresden, den 3. April 2025

Der Staatsminister für Kultus
Conrad Clemens

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2025 Nr. 16, S. 422
    Fsn-Nr.: 70

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 18. April 2025