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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Übertragung der Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs im Gebiet der Landkreise Kamenz, Meißen, Riesa-Großenhain, Weißeritzkreis und Sächsische Schweiz sowie der Kreisfreien Städte Dresden und Hoyerswerda auf den Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit über die Übertragung der Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs im Gebiet der Landkreise Kamenz, Meißen, Riesa-Großenhain, Weißeritzkreis und Sächsische Schweiz sowie der Kreisfreien Städte Dresden und Hoyerswerda auf den Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe vom 10. Juli 1998 (SächsGVBl. S. 354, 547)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Übertragung der Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs im Gebiet der Landkreise Kamenz, Meißen, Riesa-Großenhain, Weißeritzkreis und Sächsische Schweiz sowie der Kreisfreien Städte Dresden und Hoyerswerda auf den Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe

Vom 10. Juli 1998

Aufgrund von § 3 Abs. 4 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 412, ber. S. 449) wird auf Antrag des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberelbe im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern und der Finanzen verordnet:

§ 1

Der Schienenpersonennahverkehr im Gebiet der Landkreise Kamenz, Meißen, Riesa-Großenhain, Weißeritzkreis und Sächsische Schweiz sowie der Kreisfreien Städte Dresden und Hoyerswerda wird von der Aufgabenträgerschaft des Freistaates Sachsen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 ÖPNVG ausgenommen und auf den Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe übertragen.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 24. Mai 1998 in Kraft.

Dresden, den 10. Juli 1998

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1998 Nr. 13, S. 354
    Fsn-Nr.: 472-3.4

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 24. Mai 1998

    Fassung gültig bis: 29. Februar 2012