Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
über die Übertragung der Aufgabe des Schienenpersonennahverkehrs im Gebiet der Landkreise Kamenz, Meißen, Riesa-Großenhain, Weißeritzkreis und Sächsische Schweiz sowie der Kreisfreien Städte Dresden und Hoyerswerda auf den Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe
Vom 10. Juli 1998
Aufgrund von § 3 Abs. 4 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG) vom 14. Dezember 1995 (SächsGVBl. S. 412, ber. S. 449) wird auf Antrag des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberelbe im Einvernehmen mit den Staatsministerien des Innern und der Finanzen verordnet:
§ 1
Der Schienenpersonennahverkehr im Gebiet der Landkreise Kamenz, Meißen, Riesa-Großenhain, Weißeritzkreis und Sächsische Schweiz sowie der Kreisfreien Städte Dresden und Hoyerswerda wird von der Aufgabenträgerschaft des Freistaates Sachsen gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 ÖPNVG ausgenommen und auf den Zweckverband Verkehrsverbund Oberelbe übertragen.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 24. Mai 1998 in Kraft.
Dresden, den 10. Juli 1998
Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer