Historische Fassung war gültig vom 02.10.1992 bis 06.09.1994
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Beglaubigung und Legalisation von Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind
Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Beglaubigung und Legalisation von Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland bestimmt sind vom 21. August 1992 (SächsABl. S. 1387), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 7. September 1994 (SächsABl. S. 1312) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1648)
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