Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge
Vollzitat: Änderung des Gesetzes zur Durchführung der Kriegsopferfürsorge vom 10. April 2003 (SächsGVBl. S. 94, 96)
Bestandteil der Vorschrift Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Anpassung von Zuständigkeiten