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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung der Sächsichen Staatsregierung über das In-Kraft-Treten von Abkommen

Vollzitat: Bekanntmachung der Sächsichen Staatsregierung über das In-Kraft-Treten von Abkommen vom 18. November 2005 (SächsGVBl. S. 317)

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das In-Kraft-Treten von Abkommen

Vom 18. November 2005

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das In-Kraft-Treten des folgenden Abkommens bekannt:

Das Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts (SächsGVBl. 2005 S. 264) ist gemäß seinem § 2 am 1. November 2005 in Kraft getreten.

Dresden, den 18. November 2005

Sächsische Staatskanzlei
Roth
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2005 Nr. 10, S. 317

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 17. Dezember 2005