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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Änderung der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (VwV RiVASt)

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Änderung der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (VwV RiVASt) vom 24. Februar 1993 (SächsABl. S. 334)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Änderung der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (VwV RiVASt)

Az.: 9350-111-1752/92

Vom 24. Februar 1993

I.

1.
Die Bundesregierung und die Regierungen der Länder haben vereinbart, die Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten (RiVASt) zu ändern. Die Urschrift der Änderungen wird im Sächsischen Staatsministerium der Justiz archivmäßig verwahrt. Der Wortlaut der Änderungen wird den Gerichten und Staatsanwaltschaften bekanntgegeben.
2.
Die Änderungen werden mit Wirkung vom 1. März 1993 in Kraft gesetzt.

II.

Abschnitt I der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Einführung der Richtlinien für den Verkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten vom 22. November 1991 (SächsABl. 1991 Nr. 42 S. 5) wird wie folgt geändert:
In Satz 2 werden

1.
die Worte „mit folgendem Zusatz“ sowie der Zusatz gestrichen,
2.
der Doppelpunkt durch einen Punkt ersetzt.

III.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. März 1993 in Kraft.

Dresden, den 24. Februar 1993

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1993 Nr. 12, S. 334

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. März 1993

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2008