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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Polizeidienstkleidungsverordnung

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Sächsischen Polizeidienstkleidungsverordnung vom 11. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 824)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Sächsischen Polizeidienstkleidungsverordnung

Vom 11. Dezember 2018

Auf Grund des § 136 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 des Sächsischen Beamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 971) verordnet das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen:

Artikel 1
Änderung der
Sächsischen Polizeidienstkleidungsverordnung

Die Sächsische Polizeidienstkleidungsverordnung vom 15. Februar 2010 (SächsGVBl. S. 55) wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 wird wie folgt geändert:
a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa)
In Satz 1 wird die Angabe „95,10 EUR“ durch die Angabe „115,42 Euro“ ersetzt.
bb)
In Satz 2 wird die Angabe „190,20 EUR“ durch die Angabe „230,84 Euro“ ersetzt.
b)
In Absatz 2 wird die Angabe „400 EUR“ durch die Angabe „500 Euro“ ersetzt.
2.
§ 3 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a)
In Satz 1 wird die Angabe „95,10 EUR“ durch die Angabe „115,42 Euro“ ersetzt.
b)
In Satz 2 wird die Angabe „190,20 EUR“ durch die Angabe „230,84 Euro“ ersetzt.
3.
Der § 5 wird aufgehoben.

Artikel 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Dresden, den 11. Dezember 2018

Der Staatsminister des Innern
Prof. Dr. Roland Wöller

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2018 Nr. 19, S. 824
    Fsn-Nr.: 240

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Januar 2019