Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung laufbahnrechtlicher Regelungen der Polizei
Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung laufbahnrechtlicher Regelungen der Polizei vom 6. August 2024 (SächsGVBl. S. 771)
Eingangsformel
Artikel 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über Vorbereitungsdienste und Prüfungen für den Erwerb der Laufbahnbefähigungen für die Laufbahnen der Fachrichtung Polizei (Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei – SächsAPOPol)
Artikel 2 Aufhebung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Bezeichnung der Hochschulgrade an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt am 1. September 2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Sächsische Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Fachrichtung Polizei vom 3. August 2015 (SächsGVBl. S. 471), die zuletzt durch die Verordnung vom 26. August 2017 (SächsGVBl. S. 413) geändert worden ist, außer Kraft.
Dresden, den 6. August 2024
Der Staatsminister des Innern
Armin Schuster