Anordnung
des Ministerpräsidenten
zur Vertretung der Mitglieder
der Sächsischen Staatsregierung
(Vertretungsanordnung)
Vom 19. Dezember 2024
I.
Vertretung des Ministerpräsidenten
Stellvertretende Ministerpräsidentin gemäß Artikel 60 Absatz 4 Satz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ist diese verhindert, gestaltet sich die Vertretung wie folgt:
- –
- Staatsminister des Innern,
- –
- Staatsminister der Finanzen,
- –
- Staatsministerin der Justiz,
- –
- Staatsminister für Kultus,
- –
- Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft,
- –
- Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus,
- –
- Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung,
- –
- Staatsministerin für Kultur und Tourismus beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus,
- –
- Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz
- –
- Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten.
II.
Vertretung der Mitglieder der Staatsregierung
- 1.
- Die Regierungsmitglieder vertreten sich als Mitglieder der Staatsregierung wie folgt:
Vertretung Mitglied der Staatsregierung Vertreterin oder Vertreter Mitglied der
StaatsregierungVertreterin oder
VertreterStaatsminister des Innern Staatsminister der Finanzen Staatsminister der Finanzen Staatsminister des Innern Staatsministerin der Justiz Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Staatsministerin der Justiz Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Staatsministerin für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Staatsminister für Kultus Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung Staatsministerin für Infrastruktur und Landesentwicklung Staatsminister für Kultus Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Staatsministerin für Kultur und Tourismus beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Staatsministerin für Kultur und Tourismus beim Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Staatsminister für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Chef der Staatskanzlei und Staatssekretär für Bundes- und Europaangelegenheiten Staatsminister des Innern - Ist auch die Vertreterin oder der Vertreter verhindert, vertreten sich die Regierungsmitglieder gemäß der in der Liste unter Ziffer I aufgeführten Reihenfolge nach dem zu vertretenden Mitglied der Staatsregierung.
- 2.
- Die Vertretung der Staatsministerin der Justiz in Angelegenheiten des Richterwahlausschusses wird durch den Amtschef des Staatsministeriums der Justiz wahrgenommen.
III.
Vertretung der Staatsministerinnen oder Staatsminister in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches
Die Vertretung der Staatsministerinnen oder Staatsminister in Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches wird durch die Geschäftsordnung der Sächsischen Staatsregierung geregelt.
IV.
Schlussbestimmung
Diese Anordnung tritt am 19. Dezember 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Anordnung des Ministerpräsidenten zur Vertretung der Mitglieder der Sächsischen Staatsregierung vom 14. Januar 2020 (SächsABl. S. 94) außer Kraft.
Dresden, den 19. Dezember 2024
Der Ministerpräsident
Michael Kretschmer