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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV-SMK Unterrichtsverpflichtung

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der VwV-SMK Unterrichtsverpflichtung vom 1. April 2004 (MBl. SMK S. 210)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der VwV-SMK Unterrichtsverpflichtung

Az.: 14-0341.40/941

vom 1. April 2004

I.

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen (VwV-SMK Unterrichtsverpflichtung ) vom 7. August 2003 (MBl.SMK S. 146) wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 2.2 Unterpunkt 3. wird nach dem Wort „Gymnasien“ ein Komma und das Wort „Kollegs“ angefügt.

2.
Nummer 2.2. Unterpunkt 6. wird wie folgt neu gefasst:
 
„6.
Abendschulen des 2. Bildungsweges
 
 
a)
Abendmittelschulen
25 Ustd.
 
 
b)
Abendgymnasien
24 Ustd.
 
Lehrkräfte an Abendgymnasien mit mindestens neun Unterrichtsstunden Einsatz in der Oberstufe (Kurssystem) erhalten eine Verminderung von einer Unterrichtsstunde.“

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Wirkung vom 1. August 2004 in Kraft.

Dresden, den 1. April 2004

Günther Portune
Staatssekretär

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2004 Nr. 5, S. 210

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2004

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2017