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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren vom 16. Februar 1996 (SächsJMBl. S. 48)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren

Vom 16. Februar 1996

I.

Anlage C der durch Bekanntmachung vom 14. Mai 1991 (SächsABl. Nr. 14 S. 4) zum 1. Juni 1991 in Kraft gesetzten Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) , zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 14. Juni 1991 (SächsABl. Nr. 18 S. 3) wird wie folgt geändert:

1.
Teil I Abschnitt B Kapitel II Nummer 2 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Buchst. a wird die Angabe „§ 160 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung“ durch die Angabe „§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB Viertes Buch“ ersetzt.
 
b)
In Buchst. e wird die Angabe „§ 2 Abs. 2“ durch die Angabe „§ 2 Abs. 1 und 4“ ersetzt.
2.
In Teil I Abschnitt B Kapitel III wird in Nummer 3 Satz 2 gestrichen.
3.
In Teil I Abschnitt B Kapitel IV werden in Nummer 2 Buchst. b die Worte „, einer Strafverfügung“ gestrichen.
4.
In Teil I Abschnitt D wird in Nummer 2 Satz 1 die Angabe „§109 a OWiG“ durch die Angabe „§ 110 OWiG“ ersetzt.
5.
In Teil II Abschnitt C wird in Satz 1 Nummer 1 die Zahl „10.000,00“ durch die Zahl „20.000,00“ ersetzt.

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 16. Februar 1996

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsJMBl. 1996 Nr. 3, S. 48

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 20. April 1996

    Fassung gültig bis: 30. April 2015